Grundkurse
Die obligatorischen Grundkurse müssen in den ersten 4 Monaten besucht werden.
Wir teilen die Freude am Motorradfahren mit dir und möchten dass du dieses sicher ausüben kannst!
Die 12 Stunden Grundkurs müssen nur 1 mal besucht werden. Wenn du bereits 8 Stunden besucht hast (z.B. für A1), muss nur der Kurs 3 nachgeholt werden.
Muss nur der 3. Kurs absolviert werden, empfehlen wir dringend den Manöverkurs dazu zubuchen, da die Manöver eine Grundvoraussetzung für ein sicheres Fahren sind.
Falls kein Kurs mehr vorgeschrieben ist, deckt der Refresher alles Nötige ab.
ab 15 Jahren:
ab 16 Jahren:
Der Verkehrskundekurs (VKU) muss bis zur Anmeldung der praktischen Prüfung abgeschlossen sein.
ab 18 Jahren:
Du hast 2 Kurse besucht (vor 2021):
Du hast bereits 3 Kurse besucht:
Anforderung an Fahrzeug:
Anforderung an Fahrer:
Grundkurs 1/2/3 pro Kursteil | CHF 160.00 |
Refresher Kurs | CHF 160.00 |
Manöverkurs | CHF 80.00 |
Motorrad Kat. A1/A Einzelbetreuung | CHF 90.00 |
Motorrad Kat. A1/A 2 Personen | CHF 50.00 |
Motorrad Kat. A1/A Prüfungsbegleitung | CHF 90.00 |
Hier findest du unsere offiziellen Treffpunkte für die Motorradkurse. Das Manövertraining findet auf dem Übungsplatz in Ballwil statt.
Kieswerkstrasse 1, 6275 Ballwil
Mooshüslistrasse, 6032 Emmen
Merkurstrasse 22, Sursee
Die obligatorischen Grundkurse müssen in den ersten 4 Monaten besucht werden.
Mit auf dich abgestimmter Ausbildung begleiten wir dich einzeln oder zu zweit bis zur Prüfungsreife.
Auf deinen Wunsch begleiten wir dich zur Prüfung. (Manöver und kurzes Einfahren - 1 Lektion)
Jeden Mittwochabend führen wir in Ballwil ein begleitetes Prüfungsmanövertraining durch.
FlyerBist du länger nicht mehr Motorrad gefahren oder möchtest du dich im Frühling auf eine schöne und sichere Töff Saison vorbereiten:
Im Nothelferkurs lernst du viele nützliche Massnahmen, um im Notfall erste Hilfe leisten zu können. Absolviere den "Nothelfer" bei einer anerkannten Organisation und beachte, dass der Kursbesuch nicht länger als 6 Jahre zurückliegen darf.
NothelferkurseDu benötigst einen Sehtest, welcher nicht älter als 24 Monate alt sein darf. Mach diesen bei einem diplomierten Optiker oder beim Augenarzt. Das Ergebnis wird direkt auf dem Antrag für den Lernfahrausweis eingetragen, also solltest du das Formular schon besorgt haben.
Auf dem Lernfahrgesuch gibst du an, welchen Lernfahrausweis du beantragen willst. Beantworte alle Fragen und lege ein farbiges Passfoto bei. Bist du zum ersten Mal Lernfahrer wird noch deine Identität geprüft – du musst mit deiner lD / Pass und dem Formular auf die Gemeindeverwaltung resp. Einwohnerkontrolle.
Hast du dein Gesuch für den Lernfahrausweis abgeschickt, bekommst du das Anmeldeformular für die Theorieprüfung. Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis vom Strassenverkehrsamt innert fünf Arbeitstagen zugestellt. Das praktische Fahren ist erst nach Erhalt des Lernfahrausweises zulässig.
Die Theorieprüfung muss nur einmal bestanden werden.
Hast du dein Lernfahrausweis bekommen, dann melde dich bei uns, um Termine für die Grundkurse zu vereinbaren oder suche die Kurse online aus. Während deiner Fahrausbildung musst du den Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren, damit du für die praktische Prüfung zugelassen wirst.
Diese Kurse müssen nur einmal besucht werden.
Du wirst mit praktischen Fahrlektionen bis zur praktischen Prüfung vorbereitet.
Es ist sinnvoll die Prüfungsmanöver am Manövertraining, jeweils Mittwochs zu trainieren. Diese können bei Bedarf auch in die Fahrstunden integriert werden.
Für einen optimale Vorbereitung empfehlen wir die Prüfungsbegleitung. (Manöver repetieren und ein kurzes Einfahren)
Wichtig: Ausweise und richtige Bekleidung, sowie wenn nötig Zusatzdokumente nicht vergessen!
Nach bestandener Motorradprüfung Kat. A beschränkt musst du den WAB Kurs besuchen. Falls du auch die Autoprüfung bestanden hast kannst du diesen Kurs mit dem Motorrad oder dem Auto absolvieren. Wichtig: 1 Jahr nach der erstbestandener Prüfung muss der WAB Kurs abgeschlossen sein!